© 2018 DIMATA OHG. Datenschutz | Impressum
Unsere Vorgehensweise ist nachvollziehbar und transparent:
1. Vorgespräch mit dem/den Verantwortlichen
– Checkliste Bestand Datenschutz
– Abschätzung der notwendigen Arbeitsschritte
2. Dienstvertrag / Benennungsurkunde / Projektplanung
– Klärung der notwendigen Formalien
3. Analyse der Status-quo-Situation vor Ort
– Vor-Ort-Begehung / Gespräche
– Analyse der Schwachstellen
– Protokollierung der Analyse
– Nutzung von Checklisten
4. Begleitung als externer Datenschutzbeauftragter
– Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde
– Veröffentlichung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
– Einhaltung der Schutzziele der IT-Sicherheit
– Umsetzung von Anforderungen an die Unternehmensstruktur
– Einhaltung der Rechte der Betroffenen (Art. 12, Abs. 1, EU-DSGVO)
– Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
– Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen (Art. 30, Abs. 1, EU-DSGVO)
– Erarbeitung von Vorlagen zur Auftragsverarbeitung (Art. 28, EU-DSGVO)
– Schulungen vor Ort
– Regelmäßige Informationen zum Thema Datenschutz (per E-Mail)
– IT-Rechts-Support (für die firmeneigene Homepage)
– Übernahme der Haftung (gem. Haftungspolice und AGB DIMATA)
– Kommunikation mit der Geschäftsführung
– Erstellung eines Tätigkeitsberichtes Datenschutz (Art. 59, EU-DSGVO)
– Umsetzung von Management-Systemen (bei Bedarf)
– Übernahme von Datenschutzfolgeabschätzungen
– Einführung von Datenmanagement-Systemen
In der Abfolge sind die 3 Hauptaufgaben des externen Datenschutzbeauftragten abgebildet:
1. Beratung
2. Schulung
3. Übernahme der Hinwirkungspflicht