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Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB) bietet für die Unternehmen mehrere Vorteile:
– Wegfall des erweiterten Kündigungsschutzes für den internen DSB
– Verbesserte Haftung/Absicherung
– Überschaubare und transparente Kostenstruktur
– Kompetente und praxisgerechte Umsetzung von effektivem Datenschutz
– Übertragung der Weiterbildungskosten an den externen DSB
– Wegfall der Kosten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Fachkunde eines DSB
– Vermeidung von internen Interessenkonflikten im Unternehmen
– Nutzung des interdisziplinären Fach-Wissens eines Externen
Grundsätzlich vereint der externe Datenschutzbeauftragte weitere Vorzüge in seiner Person. Sie bekommen meist schnellere qualifizierte Antworten, weil kein internes Konkurrenzverhältnis besteht und er sich nicht als „Datenpolizist“ aufspielt. Dem „Beauftragten der Geschäftsführung“ wird in aller Regel schneller und umkomplizierter weitergeholfen.
Es gilt der Grundsatz: „So viel Datenschutz wie nötig, so wenig Aufwand wie möglich!“